Die verschiedenen Kreditarten
Ratenkredite
Ratenkredite sind Darlehen, die in gleich bleibenden, vertraglich im Voraus
festgelegten Raten zurückzuzahlen sind. Die (meist monatlichen) Raten setzen
sich dabei aus einem Anteil für die Kapitalbildung, also die Rückzahlung des
geborgten Geldes, und einem Anteil für den Zins zusammen.
Der größte Vorteil von Ratenkrediten liegt für den Kunden in der
Planungssicherheit. Er kennt die Ratenhöhe und die Laufzeit und weiß somit, wie
viel er für den "Kapitaldienst" einplanen muss und wann der Kredit
"erledigt" ist.
In den festen Raten liegt aber zugleich auch der Nachteil, dass diese
Kreditform relativ unflexibel ist. Wenn sich also die Einkommenssituation so
verschlechtert, dass man die Raten nicht mehr erbringen kann, läuft man Gefahr,
dass der Kredit gekündigt und in einer Summe zurückverlangt wird. Auch die in
dieser Situation häufig von den Kreditinstituten angebotene Umschuldung mit
geringeren Raten ist meist eher nachteilig, da die gesamten Kosten einer
solchen Maßnahme unter Umständen sehr hoch sein können.
Festkredite
Bei einem Festkredit sind zunächst nur (meist auch monatlich) die Zinsen zu
zahlen. Die Tilgung der Kreditsumme erfolgt erst zum Ende der Laufzeit. Solche
Kredite sind in der Unternehmensfinanzierung nicht selten. Im Verbrauchergeschäft
werden sie meist mit einem parallel laufenden Sparvertrag oder einer
Lebensversicherung in der Weise gekoppelt, dass am Ende der Laufzeit die
Tilgung aus der angesparten Summe erfolgen soll.
Als Vorteil eines solchen Kredits kommt zumeist nur eine steuerliche
Ersparnis in Betracht, die allerdings aufgrund der ständig wechselnden
Steuergesetzgebung vergleichsweise unsicher ist und ohnehin erst bei größeren
Einkommen zu Buche schlägt. Die Nachteile eines Festkredits (zumal als
Koppelungsgeschäft) überwiegen aufgrund der Unsicherheit nicht nur die mögliche
Steuerersparnis, sondern auch die in der Ansparphase in Aussicht gestellten
Renditen.
In der Praxis des Bankgeschäfts werden ausgehend von diesem Grundmodell als
gängigste "Finanzprodukte" meist folgende Kreditkarten verkauft:
Dispositionskredit, Überziehungskredit oder Kontokorrentkredit
Eröffnet die Bank ihrem Kunden eine Kreditlinie, lässt sie es zu, dass er
über sein Konto bis zu einem bestimmten Betrag frei "disponieren"
darf. Er kann mithin sein Konto "überziehen", manchmal auch vom
Kreditinstitut geduldet über die Kreditlinie hinaus. Aus der Funktion dieser
Kreditform leitet sich die Bezeichnung als "Dispositionskredit"
beziehungsweise "Überziehungskredit" (so die Bezeichnung im Gesetz
§493 BGB) ab. In der Bankenfachsprache wird dieses Darlehen häufig auch
allgemein als "Kontokorrentkredit" bezeichnet. Eine Rückzahlung muss
erst nach Kündigung des Kontokorrentkredites (bzw. nach Abschluss einer
entsprechenden Rückzahlungsvereinbahrung mit der Bank) erfolgen.
Verbraucherkredit
Der "Klassiker" des Kredits bei Verbrauchern ist der
Verbraucherratenkredit, meist nur kurz als Verbraucherkredit bezeichnet. Als
Ratenkredit funktioniert er so: Die Bank errechnet den gesamten zu
finanzierenden Kapitalbedarf, indem zu dem gewünschten Darlehensbetrag des
Kunden noch die während der Laufzeit insgesamt anfallenden Zinsen und die
Gebühren (Rechnungsentgelte) hinzugerechnet werden. Dieser Gesamtkredit wird
in gleichmäßige Monatsraten über die Laufzeit verteilt, die der Bankkunde dann
abzahlt.
Mischform: Rahmenkredit, Variokredit oder Idealkredit
Eine Mischung zwischen Dispositionskredit und Verbraucherratenkredit ist der
Rahmenkredit, der mit den unterschiedlichsten Bezeichnungen verkauft wird (z.B.
Variodarlehen, Idealdarlehen oder Dispodarlehen). Hier erhält der Kunde wie
beim "Dispo" eine Kreditlinie, bis zu der er frei verfügen kann.
Allerdings muss er den in Anspruch genommenen Betrag nach bestimmten
Konditionen in Raten wieder zurückzahlen. Damit ähneln diese Modelle im
Ergebnis sehr dem Ratenkredit. Häufig wird diese Kreditform auch in
Zusammenhang mit Kreditkarten benutzt, wo dem Karteninhaber ein bestimmter
Rahmen zur Verfügung gestellt wird, den er dann auf Wunsch in Raten
zurückzahlen kann (zu meist sehr teuren Zinssätzen). Die Rechtsprechung
behandelt Rahmenkredite als Ratenkredite.
Hypothekenkredit:
Hypothekenkredite sind Darlehen, die durch ein Grundpfandrecht gesichert
sind. Das ist normalerweise eine Grundschuld, die von den Banken in der Praxis
der Hypothek vorgezogen wird. Hypothekenkredite werden üblicherweise als
Ratenkredite vergeben. Wenn eine stetige Tilgung bei den Ratenzahlungen
vorgesehen ist, spricht man auch vom "Annuitätendarlehen". Zins- und
Tilgungsanteile der einzelnen Raten ändern sich kontinuierlich, anders als beim
Verbraucherkredit. Wegen des üblicherweise hohen Kreditbedarfs sind die
Laufzeiten hier in aller Regel sehr lang.
Zinsen: Die "Miete" für das Darlehen
Zinsen, die manchmal auch als "Kreditgebühren" bezeichnet werden,
sind die laufzeitabhängige Vergütung für den Kapitalgebrauch. Man kann sie sich
als "Miete" für das Kapital vorstellen.
Alle Überlegungen über die Zinsen für einen Kredit haben damit die ebenso
banale wie wichtige Tatsachen zu berücksichtigen: Je länger die Kreditlaufzeit
ist, desto länger sind Zinsen zu zahlen, und desto mehr kostet der Kredit. Bei
einer Wohnungsmiete ist das jedem sofort klar. Bei Krediten muss man sich das
noch einmal vergegenwärtigen, wenn man z.B. darüber nachdenkt, lieber mit
kleinen Raten abzahlen zu wollen, da man sich höhere Raten nicht leisten kann.
Das führt bei gleich bleibendem Kapitalbedarf immer zu einer Verlängerung der
Laufzeit und damit zu einer teureren Finanzierung. Schließlich mietet man das
Kapital eben länger und muss deswegen mehr zahlen. Die Binsenweisheit des
Ratenkredits heißt deswegen: je kleiner die Raten, umso länger die Laufzeit und
umso teurer im Endeffekt der Kredit.
Banken bieten für ihre Kredite entweder feste oder je nach Marktlage
veränderliche (variable) Zinssätze an. Ratenkredite sind üblicherweise
festverzinslich. Immer wieder werden jedoch nicht nur bei den Ideal- und
Variokrediten die Zinsen variabel vereinbart, sondern nicht selten auch beim
Hypothekenkredit. Kontokorrentkredite sind stets variabel verzinst.
Bei der Vereinbarung eines variablen Zinssatzes für einen Kredit kann man
(unterstützt auch durch die Gerichte) von seiner Bank erwarten, dass sie die
Zinsen nicht nur zeitnah nach oben anpasst, wenn sich die Refinanzierung
verteuert, sondern dass die Bank auch zumindest quartalsweise eine Senkung des
allgemeinen Zinsniveaus an den Kunden weitergibt. Dieses allgemeine Zinsniveau
richtet sich insbesondere nach den Leitzinsen, die die Europäische Zentralbank
vorgibt.
Zinsen für Ratenkredite finanzmathematisch genau zu berechnen, ist ohne
Computer nur sehr schwer möglich. Schließlich muss bei jeder gezahlten Rate
berücksichtigt werden, dass in ihr nicht nur Zinsen, sondern auch die Tilgung
des Kapitals stecken, wodurch ja wiederum der zu zahlende Zins für die nächste
Rate auch geringer wird, da jetzt weniger Kapital "ausgeliehen" ist.
Aber auch ohne Computer bietet die so genannte "Uniformmethode"
dennoch eine kleine Handreichung. Allerdings ist diese Rechenmethode, auf die
gleich im Überblick eingegangen wird, nur mathematisch genau im Bereich der
Ratenzahlung zwischen 36 und 48 Monaten.
Die zu zahlenden Zinsen in unserem Fall lassen sich überschlägig leicht
errechnen, wenn die Nettokreditsumme mit der Anzahl der Laufzeitmonate und dem
Monatsgebührensatz multipliziert und schließlich durch 100 geteilt wird. Die
Formel dafür lautet also:
| Gesamtzins = |
|
Nettokredit x Laufzeit in Monaten x Monatszinssatz |
| 100 |
|
Zu diesen Zinsen kommen normalerweise bei Kreditverträgen noch weitere
Kosten hinzu, wie etwa Bearbeitungsgebühren und
Restschuldversicherungsprämien.
Entscheidend ist für den Kunden deswegen auch nicht der nominale Zinssatz,
sondern der "effektive Jahreszins", in dem die meisten dieser Kosten
mit berücksichtigt werden.
Der effektive Jahreszins soll einen Preisvergleich für den Kunden
ermöglichen. Er ist, wenn man so will, das "Preisschild" eines
Kredits.
Wer die Ermittlung des effektiven Jahreszinses anhand der oben erwähnten
Faustformel (Uniformmethode) nachvollziehen will, kann dabei folgende Formel
verwenden:
| Effektiver Jahreszins = |
|
Gesamtkosten (alle Zinsen und Kosten) x 2.400 |
| Nettokredit x (Laufzeit in Monaten + 1) |
|
Während früher bei Ratenkrediten die Angabe der Nominalzinsen als
"Pro-Monats-Kreditgebühren" ("p.M.") üblich war, ist
heutzutage im Regelfall neben dem effektiven Jahreszins auch der Nominalzins
als Jahreszins ("p.a." - per anno) angegeben. Das ist prinzipiell
richtig so, da der Monatszins fälschlich suggeriert, dass man ihn nur mit zwölf
multiplizieren müsste, um den Jahreszins zu erhalten. Finanzmathematisch wäre
das aber grob unrichtig, da dabei nicht berücksichtigt wird, dass bei einem
Ratenkredit während des Jahres mit jeder Rate auch das ausgeliehene Kapital
getilgt wird und damit der Zins für das (geringere) Kapital dann ebenfalls
geringer werden muss. Wer aber die praktische Faustformel der Uniformmethode
nutzen will, muss dennoch auf den Pro-Monats-Zinssatz zurückgreifen. Ist der
nicht angegeben, kann man ihn näherungsweise mit folgender Formel
ermitteln:
| Monatszinssatz = |
|
Zinsen x 100 |
| Nettokredit x Laufzeit in Monaten |
|
Der an sich finanzmathematisch verfehlte Monatszinssatz kann so für die
Anwendung der Faustformel wieder eine sinnvolle Verwendung finden. Nur in
diesem Rahmen allerdings hat er auch noch seine Berechtigung.
Grundschulden und Hypotheken
Die Eintragung einer Grundschuld oder Hypothek ins Grundbuch gibt der Bank
ein Recht, für den Fall, dass der Kreditnehmer den Kredit nicht zurückzahlen
kann, das Grundstück zu versteigern und vor den nachrangigen Gläubigern die
eingetragene Summe aus der Versteigerung zu erhalten.
Der Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld besteht juristisch in
erster Linie darin, dass die Hypothek streng "akzessorisch" zu der
gesicherten Forderung ist. Das bedeutet, dass die Belastung im Grundbuch nur in
der Höhe besteht, in der die jeweilige Forderung noch offen ist. Auch alle
Einwendungen gegen die Forderung betreffen die entsprechende Hypothek
unmittelbar. Diese strenge Verbindung zwischen Forderung und Pfandrecht ist bei
der Grundschuld nicht so stark ausgeprägt. Die Grundschuld kann prinzipiell
auch ohne die gesicherte Forderung weiter bestehen. Das hat vor allem zur
Folge, dass die Banken solche Grundschulden nur auf eine vertragliche
Verpflichtung hin (die "Sicherungszweckerklärung") an den Eigentümer
zurückgeben müssen. Das Grundpfandrecht fällt hier also nicht automatisch an
den Eigentümer zurück, wenn die Forderung beglichen ist. Aus diesen Gründen
werden in der Bankpraxis meist eine Grundschuld (und keine Hypothek)
vereinbart.
Grundbuchsicherheiten sind wegen der relativ stabilen Immobilienpreise die
wertvollsten Sicherheiten für die Bank. Das gilt allerdings nur, wenn die Bank
im Grundbuch möglichst weit "vorne im Rang" steht. Im Grundbuch geht
es nämlich nach dem Motto "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst": Wer an
erster Stelle eingetragen ist, bekommt als Erster sein Geld, der Zweite als
Zweiter und für den Letzten ist möglicherweise kein Geld mehr da, wenn in der
Zwangsversteigerung nicht genug erlöst werden konnte. Der "Rang" im
Verhältnis zum Wert des Grundstücks und zum Betrag des "vorrangig"
Eingetragenen ist also entscheidend für die Bewertung dieser Sicherheit.
Problematisch ist für denjenigen, auf dessen Grundstück die Grundschuld
eingetragen wird, die oft verniedlichte Tatsache, dass der Eigentümer sich in
aller Regel auch noch in einer notariellen Urkunde "der sofortigen
Zwangsvollstreckung" unterwerfen muss.
Im Klartext heißt das: Die Bank braucht zur Zwangsvollstreckung in das
Grundstück nur eine vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde von einem Notar und
muss nicht selbst vorher auf "Duldung der Zwangsvollstreckung"
klagen. Damit kehrt sich die Initiative in diesen Fällen um: Nicht die Bank
muss gerichtlich tätig werden, sondern der betroffene Eigentümer muss eine
"Vollstreckungsgegenklage" einreichen, wenn er sich gegen die
(möglicherweise unberechtigte) Zwangsversteigerung des Grundstücks wehren
will.
Aus den Formularen der Bank bei Bewilligung von Grundschulden können aber
noch drastische Gefahren drohen: Von vielen Banken wird im gleichen Formular
zusätzlich noch die Übernahme der persönlichen Haftung verlangt, und zwar
ebenfalls mit einer Unterwerfung unter die "sofortige
Zwangsvollstreckung". Hier kann also die Bank für den Betrag der
Grundschuld nicht nur auf das Grundstück, sondern auf das ganze Vermögen
zugreifen - und zwar ohne zuvor selbst ein Gerichtsverfahren eingeleitet zu
haben.
Wenn der "Dispo" ausgereizt ist: anpassen oder umschulden?
Zunächst einmal gilt: Wer solch einen Kontokorrentkredit in Anspruch nimmt,
muss eine für ihn passende Kreditlinie vereinbaren. Wer von sich selbst weiß,
dass er bei einem zu hohen Dispo der Verlockung nicht widerstehen kann, sollte
die Bank bitten, den Betrag herabzusetzen. Aber auch im anderen Fall, dass man
absehbar für ein paar Monate über der eingeräumten Kreditlinie liegen wird,
besteht Handlungsbedarf: Hier sollte zumindest eine zeitlich begrenzte
Aufstockung des Kreditrahmens mit der Bank verhandelt werden, da man
andernfalls die extrem teuren Überziehungszinsen zahlen muss.
Wer dauerhaft mit seinem Konto "im Soll" liegt, sollte also in
jedem Fall mit der Bank verhandeln, damit der Kreditrahmen hoch gesetzt wird,
oder anderweitig umschulden. Eine dauerhafte nur "geduldete"
Überziehung ist teuer und für den Kunden gefährlich!
Wegen der hohen Zinsen kann es sinnvoll sein, über eine Umschuldung in einen
Ratenkredit nachzudenken, wenn das Konto dauerhaft mit einer hohen Summe
überzogen ist. Manchmal schlagen auch Banken selbst eine solche Umschuldung vor
Zwar bekommt man mit einem Ratenkredit zumeist deutlich günstigere
Kreditkonditionen; auf der anderen Seite muss aber besonders darauf geachtet
werden, dass man die Raten auch wirklich während der gesamten Laufzeit bezahlen
kann, denn bei einem Ratenkredit ist man eben nicht mehr flexibel, wie viel man
gerade zurückzahlen möchte. Zudem sollte man sich von seiner Bank auch immer
vorrechnen lassen, wie viel in Euro und Cent die Gesamtbelastung des
Ratenkredits gegenüber dem Überziehungskredit billiger wird. Man darf nämlich
nicht nur auf den günstigeren Nominalzins sehen, sondern muss auch beachten,
dass Bearbeitungsgebühren und andere Einmalkosten (z.B. für
Restschuldversicherung) hinzukommen können. Meist wird jedoch - abgesehen von
der fehlenden Flexibilität - der Ratenkredit deutlich günstiger
abschneiden.
Kündigt die Bank den Kredit, stellt sie den Gesamtbetrag fällig. Natürlich
darf sie dabei nicht auch noch die Zinsen in Rechnung stellen, die erst in
Zukunft angefallen wären. Da die Grundregel lautet: Zinsen nur für
Kapitalnutzung, gibt es hier keine Zinsen für die Bank. Weil in einem
Ratenkredit die Zinsen aber in den Raten schon berücksichtigt sind, kann die
Bank nicht einfach alle noch ausstehenden Raten zusammenzählen, sondern muss
die noch nicht "verbrauchten" Zinsen herausrechnen. Dazu verpflichtet
auch das Gesetz, in dem in Absatz 2 des §498 BGB festgestellt wird, dass sich
"die Restschuld um die Zinsen und sonstigen laufzeitabhängigen Kosten
des Darlehens vermindert, die bei staffelmäßiger Berechnung auf die
Zeit nach Wirksamwerden der Kündigung entfallen."
| Nicht verbrauchter Zins = |
|
Restlaufzeit x (Restlaufzeit+1) x Gesamtzinsen |
| Gesamtlaufzeit x (Gesamtlaufzeit+1) |
|
|