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Die verschiedenen Kreditarten

Ratenkredite

Ratenkredite sind Darlehen, die in gleich bleibenden, vertraglich im Voraus festgelegten Raten zurückzuzahlen sind. Die (meist monatlichen) Raten setzen sich dabei aus einem Anteil für die Kapitalbildung, also die Rückzahlung des geborgten Geldes, und einem Anteil für den Zins zusammen.

Der größte Vorteil von Ratenkrediten liegt für den Kunden in der Planungssicherheit. Er kennt die Ratenhöhe und die Laufzeit und weiß somit, wie viel er für den "Kapitaldienst" einplanen muss und wann der Kredit "erledigt" ist.

In den festen Raten liegt aber zugleich auch der Nachteil, dass diese Kreditform relativ unflexibel ist. Wenn sich also die Einkommenssituation so verschlechtert, dass man die Raten nicht mehr erbringen kann, läuft man Gefahr, dass der Kredit gekündigt und in einer Summe zurückverlangt wird. Auch die in dieser Situation häufig von den Kreditinstituten angebotene Umschuldung mit geringeren Raten ist meist eher nachteilig, da die gesamten Kosten einer solchen Maßnahme unter Umständen sehr hoch sein können.

Festkredite

Bei einem Festkredit sind zunächst nur (meist auch monatlich) die Zinsen zu zahlen. Die Tilgung der Kreditsumme erfolgt erst zum Ende der Laufzeit. Solche Kredite sind in der Unternehmensfinanzierung nicht selten. Im Verbrauchergeschäft werden sie meist mit einem parallel laufenden Sparvertrag oder einer Lebensversicherung in der Weise gekoppelt, dass am Ende der Laufzeit die Tilgung aus der angesparten Summe erfolgen soll.

Als Vorteil eines solchen Kredits kommt zumeist nur eine steuerliche Ersparnis in Betracht, die allerdings aufgrund der ständig wechselnden Steuergesetzgebung vergleichsweise unsicher ist und ohnehin erst bei größeren Einkommen zu Buche schlägt. Die Nachteile eines Festkredits (zumal als Koppelungsgeschäft) überwiegen aufgrund der Unsicherheit nicht nur die mögliche Steuerersparnis, sondern auch die in der Ansparphase in Aussicht gestellten Renditen.

 

In der Praxis des Bankgeschäfts werden ausgehend von diesem Grundmodell als gängigste "Finanzprodukte" meist folgende Kreditkarten verkauft:

Dispositionskredit, Überziehungskredit oder Kontokorrentkredit

Eröffnet die Bank ihrem Kunden eine Kreditlinie, lässt sie es zu, dass er über sein Konto bis zu einem bestimmten Betrag frei "disponieren" darf. Er kann mithin sein Konto "überziehen", manchmal auch vom Kreditinstitut geduldet über die Kreditlinie hinaus. Aus der Funktion dieser Kreditform leitet sich die Bezeichnung als "Dispositionskredit" beziehungsweise "Überziehungskredit" (so die Bezeichnung im Gesetz §493 BGB) ab. In der Bankenfachsprache wird dieses Darlehen häufig auch allgemein als "Kontokorrentkredit" bezeichnet. Eine Rückzahlung muss erst nach Kündigung des Kontokorrentkredites (bzw. nach Abschluss einer entsprechenden Rückzahlungsvereinbahrung mit der Bank) erfolgen.

Verbraucherkredit

Der "Klassiker" des Kredits bei Verbrauchern ist der Verbraucherratenkredit, meist nur kurz als Verbraucherkredit bezeichnet. Als Ratenkredit funktioniert er so: Die Bank errechnet den gesamten zu finanzierenden Kapitalbedarf, indem zu dem gewünschten Darlehensbetrag des Kunden noch die während der Laufzeit insgesamt anfallenden Zinsen und die Gebühren (Rechnungsentgelte) hinzugerechnet werden. Dieser Gesamtkredit wird in gleichmäßige Monatsraten über die Laufzeit verteilt, die der Bankkunde dann abzahlt.

Mischform: Rahmenkredit, Variokredit oder Idealkredit

Eine Mischung zwischen Dispositionskredit und Verbraucherratenkredit ist der Rahmenkredit, der mit den unterschiedlichsten Bezeichnungen verkauft wird (z.B. Variodarlehen, Idealdarlehen oder Dispodarlehen). Hier erhält der Kunde wie beim "Dispo" eine Kreditlinie, bis zu der er frei verfügen kann. Allerdings muss er den in Anspruch genommenen Betrag nach bestimmten Konditionen in Raten wieder zurückzahlen. Damit ähneln diese Modelle im Ergebnis sehr dem Ratenkredit. Häufig wird diese Kreditform auch in Zusammenhang mit Kreditkarten benutzt, wo dem Karteninhaber ein bestimmter Rahmen zur Verfügung gestellt wird, den er dann auf Wunsch in Raten zurückzahlen kann (zu meist sehr teuren Zinssätzen). Die Rechtsprechung behandelt Rahmenkredite als Ratenkredite.

Hypothekenkredit:

Hypothekenkredite sind Darlehen, die durch ein Grundpfandrecht gesichert sind. Das ist normalerweise eine Grundschuld, die von den Banken in der Praxis der Hypothek vorgezogen wird. Hypothekenkredite werden üblicherweise als Ratenkredite vergeben. Wenn eine stetige Tilgung bei den Ratenzahlungen vorgesehen ist, spricht man auch vom "Annuitätendarlehen". Zins- und Tilgungsanteile der einzelnen Raten ändern sich kontinuierlich, anders als beim Verbraucherkredit. Wegen des üblicherweise hohen Kreditbedarfs sind die Laufzeiten hier in aller Regel sehr lang.

Zinsen: Die "Miete" für das Darlehen

Zinsen, die manchmal auch als "Kreditgebühren" bezeichnet werden, sind die laufzeitabhängige Vergütung für den Kapitalgebrauch. Man kann sie sich als "Miete" für das Kapital vorstellen.

Alle Überlegungen über die Zinsen für einen Kredit haben damit die ebenso banale wie wichtige Tatsachen zu berücksichtigen: Je länger die Kreditlaufzeit ist, desto länger sind Zinsen zu zahlen, und desto mehr kostet der Kredit. Bei einer Wohnungsmiete ist das jedem sofort klar. Bei Krediten muss man sich das noch einmal vergegenwärtigen, wenn man z.B. darüber nachdenkt, lieber mit kleinen Raten abzahlen zu wollen, da man sich höhere Raten nicht leisten kann. Das führt bei gleich bleibendem Kapitalbedarf immer zu einer Verlängerung der Laufzeit und damit zu einer teureren Finanzierung. Schließlich mietet man das Kapital eben länger und muss deswegen mehr zahlen. Die Binsenweisheit des Ratenkredits heißt deswegen: je kleiner die Raten, umso länger die Laufzeit und umso teurer im Endeffekt der Kredit.

Banken bieten für ihre Kredite entweder feste oder je nach Marktlage veränderliche (variable) Zinssätze an. Ratenkredite sind üblicherweise festverzinslich. Immer wieder werden jedoch nicht nur bei den Ideal- und Variokrediten die Zinsen variabel vereinbart, sondern nicht selten auch beim Hypothekenkredit. Kontokorrentkredite sind stets variabel verzinst.

Bei der Vereinbarung eines variablen Zinssatzes für einen Kredit kann man (unterstützt auch durch die Gerichte) von seiner Bank erwarten, dass sie die Zinsen nicht nur zeitnah nach oben anpasst, wenn sich die Refinanzierung verteuert, sondern dass die Bank auch zumindest quartalsweise eine Senkung des allgemeinen Zinsniveaus an den Kunden weitergibt. Dieses allgemeine Zinsniveau richtet sich insbesondere nach den Leitzinsen, die die Europäische Zentralbank vorgibt.

Zinsen für Ratenkredite finanzmathematisch genau zu berechnen, ist ohne Computer nur sehr schwer möglich. Schließlich muss bei jeder gezahlten Rate berücksichtigt werden, dass in ihr nicht nur Zinsen, sondern auch die Tilgung des Kapitals stecken, wodurch ja wiederum der zu zahlende Zins für die nächste Rate auch geringer wird, da jetzt weniger Kapital "ausgeliehen" ist. Aber auch ohne Computer bietet die so genannte "Uniformmethode" dennoch eine kleine Handreichung. Allerdings ist diese Rechenmethode, auf die gleich im Überblick eingegangen wird, nur mathematisch genau im Bereich der Ratenzahlung zwischen 36 und 48 Monaten.

Die zu zahlenden Zinsen in unserem Fall lassen sich überschlägig leicht errechnen, wenn die Nettokreditsumme mit der Anzahl der Laufzeitmonate und dem Monatsgebührensatz multipliziert und schließlich durch 100 geteilt wird. Die Formel dafür lautet also:

Gesamtzins =
Nettokredit x Laufzeit in Monaten x Monatszinssatz
100

Zu diesen Zinsen kommen normalerweise bei Kreditverträgen noch weitere Kosten hinzu, wie etwa Bearbeitungsgebühren und Restschuldversicherungsprämien.

Entscheidend ist für den Kunden deswegen auch nicht der nominale Zinssatz, sondern der "effektive Jahreszins", in dem die meisten dieser Kosten mit berücksichtigt werden.

Der effektive Jahreszins soll einen Preisvergleich für den Kunden ermöglichen. Er ist, wenn man so will, das "Preisschild" eines Kredits.

Wer die Ermittlung des effektiven Jahreszinses anhand der oben erwähnten Faustformel (Uniformmethode) nachvollziehen will, kann dabei folgende Formel verwenden:

Effektiver Jahreszins =
Gesamtkosten (alle Zinsen und Kosten) x 2.400
Nettokredit x (Laufzeit in Monaten + 1)

Während früher bei Ratenkrediten die Angabe der Nominalzinsen als "Pro-Monats-Kreditgebühren" ("p.M.") üblich war, ist heutzutage im Regelfall neben dem effektiven Jahreszins auch der Nominalzins als Jahreszins ("p.a." - per anno) angegeben. Das ist prinzipiell richtig so, da der Monatszins fälschlich suggeriert, dass man ihn nur mit zwölf multiplizieren müsste, um den Jahreszins zu erhalten. Finanzmathematisch wäre das aber grob unrichtig, da dabei nicht berücksichtigt wird, dass bei einem Ratenkredit während des Jahres mit jeder Rate auch das ausgeliehene Kapital getilgt wird und damit der Zins für das (geringere) Kapital dann ebenfalls geringer werden muss. Wer aber die praktische Faustformel der Uniformmethode nutzen will, muss dennoch auf den Pro-Monats-Zinssatz zurückgreifen. Ist der nicht angegeben, kann man ihn näherungsweise mit folgender Formel ermitteln:

Monatszinssatz =
Zinsen x 100
Nettokredit x Laufzeit in Monaten

Der an sich finanzmathematisch verfehlte Monatszinssatz kann so für die Anwendung der Faustformel wieder eine sinnvolle Verwendung finden. Nur in diesem Rahmen allerdings hat er auch noch seine Berechtigung.

Grundschulden und Hypotheken

Die Eintragung einer Grundschuld oder Hypothek ins Grundbuch gibt der Bank ein Recht, für den Fall, dass der Kreditnehmer den Kredit nicht zurückzahlen kann, das Grundstück zu versteigern und vor den nachrangigen Gläubigern die eingetragene Summe aus der Versteigerung zu erhalten.

 Der Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld besteht juristisch in erster Linie darin, dass die Hypothek streng "akzessorisch" zu der gesicherten Forderung ist. Das bedeutet, dass die Belastung im Grundbuch nur in der Höhe besteht, in der die jeweilige Forderung noch offen ist. Auch alle Einwendungen gegen die Forderung betreffen die entsprechende Hypothek unmittelbar. Diese strenge Verbindung zwischen Forderung und Pfandrecht ist bei der Grundschuld nicht so stark ausgeprägt. Die Grundschuld kann prinzipiell auch ohne die gesicherte Forderung weiter bestehen. Das hat vor allem zur Folge, dass die Banken solche Grundschulden nur auf eine vertragliche Verpflichtung hin (die "Sicherungszweckerklärung") an den Eigentümer zurückgeben müssen. Das Grundpfandrecht fällt hier also nicht automatisch an den Eigentümer zurück, wenn die Forderung beglichen ist. Aus diesen Gründen werden in der Bankpraxis meist eine Grundschuld (und keine Hypothek) vereinbart.

Grundbuchsicherheiten sind wegen der relativ stabilen Immobilienpreise die wertvollsten Sicherheiten für die Bank. Das gilt allerdings nur, wenn die Bank im Grundbuch möglichst weit "vorne im Rang" steht. Im Grundbuch geht es nämlich nach dem Motto "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst": Wer an erster Stelle eingetragen ist, bekommt als Erster sein Geld, der Zweite als Zweiter und für den Letzten ist möglicherweise kein Geld mehr da, wenn in der Zwangsversteigerung nicht genug erlöst werden konnte. Der "Rang" im Verhältnis zum Wert des Grundstücks und zum Betrag des "vorrangig" Eingetragenen ist also entscheidend für die Bewertung dieser Sicherheit.

Problematisch ist für denjenigen, auf dessen Grundstück die Grundschuld eingetragen wird, die oft verniedlichte Tatsache, dass der Eigentümer sich in  aller Regel auch noch in einer notariellen Urkunde "der sofortigen Zwangsvollstreckung" unterwerfen muss.

Im Klartext heißt das: Die Bank braucht zur Zwangsvollstreckung in das Grundstück nur eine vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde von einem Notar und muss nicht selbst vorher auf "Duldung der Zwangsvollstreckung" klagen. Damit kehrt sich die Initiative in diesen Fällen um: Nicht die Bank muss gerichtlich tätig werden, sondern der betroffene Eigentümer muss eine "Vollstreckungsgegenklage" einreichen, wenn er sich gegen die (möglicherweise unberechtigte) Zwangsversteigerung des Grundstücks wehren will.

Aus den Formularen der Bank bei Bewilligung von Grundschulden können aber noch drastische Gefahren drohen: Von vielen Banken wird im gleichen Formular zusätzlich noch die Übernahme der persönlichen Haftung verlangt, und zwar ebenfalls mit einer Unterwerfung unter die "sofortige Zwangsvollstreckung". Hier kann also die Bank für den Betrag der Grundschuld nicht nur auf das Grundstück, sondern auf das ganze Vermögen zugreifen - und zwar ohne zuvor selbst ein Gerichtsverfahren eingeleitet zu haben.

Wenn der "Dispo" ausgereizt ist: anpassen oder umschulden?

Zunächst einmal gilt: Wer solch einen Kontokorrentkredit in Anspruch nimmt, muss eine für ihn passende Kreditlinie vereinbaren. Wer von sich selbst weiß, dass er bei einem zu hohen Dispo der Verlockung nicht widerstehen kann, sollte die Bank bitten, den Betrag herabzusetzen. Aber auch im anderen Fall, dass man absehbar für ein paar Monate über der eingeräumten Kreditlinie liegen wird, besteht Handlungsbedarf: Hier sollte zumindest eine zeitlich begrenzte Aufstockung des Kreditrahmens mit der Bank verhandelt werden, da man andernfalls die extrem teuren Überziehungszinsen zahlen muss.

Wer dauerhaft mit seinem Konto "im Soll" liegt, sollte also in jedem Fall mit der Bank verhandeln, damit der Kreditrahmen hoch gesetzt wird, oder anderweitig umschulden. Eine dauerhafte nur "geduldete" Überziehung ist teuer und für den Kunden gefährlich!

Wegen der hohen Zinsen kann es sinnvoll sein, über eine Umschuldung in einen Ratenkredit nachzudenken, wenn das Konto dauerhaft mit einer hohen Summe überzogen ist. Manchmal schlagen auch Banken selbst eine solche Umschuldung vor Zwar bekommt man mit einem Ratenkredit zumeist deutlich günstigere Kreditkonditionen; auf der anderen Seite muss aber besonders darauf geachtet werden, dass man die Raten auch wirklich während der gesamten Laufzeit bezahlen kann, denn bei einem Ratenkredit ist man eben nicht mehr flexibel, wie viel man gerade zurückzahlen möchte. Zudem sollte man sich von seiner Bank auch immer vorrechnen lassen, wie viel in Euro und Cent die Gesamtbelastung des Ratenkredits gegenüber dem Überziehungskredit billiger wird. Man darf nämlich nicht nur auf den günstigeren Nominalzins sehen, sondern muss auch beachten, dass Bearbeitungsgebühren und andere Einmalkosten (z.B. für Restschuldversicherung) hinzukommen können. Meist wird jedoch - abgesehen von der fehlenden Flexibilität - der Ratenkredit deutlich günstiger abschneiden.

Kündigt die Bank den Kredit, stellt sie den Gesamtbetrag fällig. Natürlich darf sie dabei nicht auch noch die Zinsen in Rechnung stellen, die erst in Zukunft angefallen wären. Da die Grundregel lautet: Zinsen nur für Kapitalnutzung, gibt es hier keine Zinsen für die Bank. Weil in einem Ratenkredit die Zinsen aber in den Raten schon berücksichtigt sind, kann die Bank nicht einfach alle noch ausstehenden Raten zusammenzählen, sondern muss die noch nicht "verbrauchten" Zinsen herausrechnen. Dazu verpflichtet auch das Gesetz, in dem in Absatz 2 des §498 BGB festgestellt wird, dass sich "die Restschuld um die Zinsen und sonstigen laufzeitabhängigen Kosten des Darlehens vermindert, die bei staffelmäßiger Berechnung auf die Zeit nach Wirksamwerden der Kündigung entfallen."

Nicht verbrauchter Zins =
Restlaufzeit x (Restlaufzeit+1) x Gesamtzinsen
Gesamtlaufzeit x (Gesamtlaufzeit+1)

 

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